Was ist noch gut zu wissen?

Für Modul 1 gilt:

  • Es ist möglich, das Mittagessen nur an einzelnen Tagen zu buchen. Die Kosten reduzieren sich dann entsprechend. Eine Reduzierung der Essenstage oder eine Abmeldung vom Mittagessen ist grundsätzlich nur zum 31.01. und 31.07. eines Kalenderjahres möglich.
  • Kinder, die nach Abschluss der Grundschulzeit auf eine weiterführende Schule wechseln, werden durch uns automatisch abgemeldet.

 

Für Modul 2 und Modul 3 gilt:

  • Die Hortverträge richten sich nach der Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel.
  • Hortverträge starten in der Regel zum 1.8. eines Kalenderjahres.
  • Eine Abmeldung kann grundsätzlich nur fristgemäß zum 31.07. eines jeden Kalenderjahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss dem Hort Friedrich-Wöhler-Schule spätestens zum 31.05. eines Kalenderjahres vorliegen. Alternativ können Sie den Wunsch einer Abmeldung auch bis zum 31.05. in Ihrem Familienkonto in kibeka.kassel.de hinterlegen.
  • Kinder, die nach Abschluss der Grundschulzeit auf eine weiterführende Schule wechseln, werden durch uns automatisch abgemeldet.

Termine

31.01.

Ende des 1. Schulhalbjahres. Unterrichtsschluss nach der 3. Stunde. Es findet in der 4. Stunde Betreuung in der Klasse statt.

03.02.

Beginn des neuen Schulhalbjahres (kein beweglicher Ferientag)

13.02.

Elterncafé der Seepferdchen und Yetis

19.02.

Elternabend Stufe II

03.03.

Rosenmontag

10.-14.03.

Theatertage der Stufe I im uk14

11.03. 

Elternabend Stufe I

20.03.

Känguru-Wettbewerb mit angemeldeten Schülerinnen und Schülern der Stufe II

27.03.

Elterncafé der Delfine und Drachen

02.04.

Monatsfeier des unteren Flurs

03.04.

Monatsfeier des oberen Flurs

04.04.

Beginn der Osterferien (Unterrichtsschluss nach der dritten Stunde, die Betreuung in der vierten Stunde findet in den Klassenräumen statt)

07.-11.04.

Schließzeit Hort (Fortbildungswoche)

14.-17.04.

Ferienprogramm Hort