Flexibler Schulanfang

Ein veränderter, flexibilisierter Schulanfang soll den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder eher gerecht werden. Grundschulen können nach dem Hessischen Schulgesetz die Jahrgangsstufen 1 und 2 curricular und unterrichtsorganisatorisch, in dem durch den Lehrplan und Stundenplan gesetzten Rahmen, zu einer pädagogischen Einheit zusammenfassen (die Ausführungen sind dem Hessischen Schulgesetz entnommen).

Der Unterricht erfolgt in jahrgangs- und entwicklungsgemischten Lerngruppen. Individualisierte Unterrichtsformen gehören zu den pädagogischen Rahmenbedingungen, so dass jedes Kind entsprechend seiner Vorraussetzungen Lernangebote nutzen kann.

Differenzierende Maßnahmen orientieren sich am Entwicklungsstand und dem Lernpotenzial des Kindes.

 

Zentrale Kennzeichen sind:

  • Alle Kinder eines Jahrgangs werden in die Grundschule aufgenommen und entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstandes gefördert.
  • Die Kooperation der Lehrkräfte und der sozialpädagogischen Fachkräfte dient der Förderung der Kinder.
  • Die Schülerinnen und Schüler können nach ihrem jeweiligen Leistungs- und Entwicklungsstand die zusammengefassten Jahrgangsstufen 1 und 2 auch in einem oder in drei Jahren durchlaufen.
  • Eine Zurückstellung im Sinne des Hessischen Schulgesetzes ist nicht möglich.
  • Die Zeit über das zweite Schulbesuchsjahr hinaus wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

 

Unsere jahrgangsgemischten Lerngruppen heißen Möwen, Pinguine, Robben, Delfine und Eisbären. Unsere Sozialpädagoginnen unterstützen das Team der Stufe I.